Kindern die FREUDE am LERNEN erhalten

Mitglied werden

Bringe durch Deine Mitgliedschaft zum Ausdruck, dass auch Du an besseren Bedingungen für's Lernen und/oder Lehren interessiert bist.

Deine Mitgliedschaft hilft uns, durch vielfältige und individuelle Angebote aktiv zur Unterstützung von Lernenden, Familien und Lehrenden beitragen zu können.

Bitte BEITRITTSERKLÄRUNG ausdrucken, in Druckbuchstaben ausfüllen und per Post an uns schicken.

Jahresbeiträge (Beitragsordnung von 04/2016)

Einzelmitglieder
Euro
 
Ordentliche Mitglieder
20,--
 oder freiwillig mehr
Geringverdiener, Auszubildende und
Studenten

10,--
 
oder freiwillig mehr
Junge Mitglieder bis zum vollendeten
18. Lebensjahr und volljährige Schüler

frei
 


 
Gruppen-Mitglieder

 
Familien
(2 Erwachsene und Kind/er)

30,--
 
oder freiwillig mehr
Alleinerziehende
(1 Erwachsener und Kind/er)

15,--
 
oder freiwillig mehr
Außerordentliche Mitglieder
(Vereine, Organisationen, juristische
  Personen u.ä.)


25,--
 

oder freiwillig mehr


 
Empfänger von Sozialhilfe
frei
 oder freiwillig mehr


Fälligkeit
Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum 1. April fällig. Bei neuen Mitgliedern jedoch direkt nach Eingang der Aufnahmebestätigung.

Beitragsordnung zum Ausdrucken hier.

Die vollständige Satzung findest Du hier.

nach oben

Auszug aus der Satzung

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die seine Ziele unterstützt.

(2) Der Verein hat folgende Mitglieder:

(2.1) Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder haben alle Mitgliederrechte und -pflichten und können in Vereinsämter gewählt werden. In der Mitgliederversammlung haben sie eine Stimme.

(2.2) Junge Mitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Als vom Thema „kindgerechte Bildung“ direkt Betroffene, können Kinder und Jugendliche Mitglieder werden. Die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters ist dafür zwingend notwendig. Sie haben keine Mitgliederrechte und keine Mitgliederpflichten. Mit ihrer Mitgliedschaft bringen sie ihr Interesse an der Verwirklichung des Vereinszweckes zum Ausdruck und haben die Möglichkeit, ihre Vorstellungen, Ideen und Bedürfnisse an den Verein heranzutragen. Den daraus resultierenden Erkenntnissen ist bei der Realisierung des Vereinszweckes und im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit Rechnung zu tragen.

Junge Mitglieder werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres zu ordentlichen Mitgliedern.

(2.3) Gruppen-Mitglieder
Eltern und Alleinerziehende können mit ihren minderjährigen Kindern Gruppen-Mitglied werden. In der Mitgliederversammlung hat jedes volljährige Gruppen-Mitglied (Elternteile) eine Stimme.

Minderjährige Gruppen-Mitglieder werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres zu ordentlichen Mitgliedern, sofern sie keine Austrittserklärung beim Vorstand eingereicht haben.

(2.4) Außerordentliche Mitglieder
Es können auch außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden. Außerordentliche Mitglieder können andere Vereine oder gemeinnützige Organisationen oder juristische Personen sein. In der Mitgliederversammlung haben sie nur eine Stimme.

(2.5) Ehrenmitglieder
Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder haben in der Mitgliederversammlung eine Stimme.


(3) Es ist ein schriftlicher Antrag auf Aufnahme in den Verein an den Vorstand zu stellen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Vorstand teilt seine Entscheidung dem Antragsteller mit. Er ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe dem Bewerber bekannt zu geben.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod bzw. Auflösung der als Außerordentliches Mitglied aufgenommenen Vereinigung oder durch Ausschluss.

(2) Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich.

(3) Gezahlte Mitgliederbeiträge für die laufende Rechnungsperiode werden nicht erstattet.

(4) Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, insbesondere wegen vereinsschädigenden Verhaltens, grober oder wiederholter Verstöße gegen die Satzung bzw. von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse oder Nichtzahlung von Beiträgen trotz zweimaliger Mahnung.

Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschluss wird mit der Beschlussfassung sofort wirksam. Er ist dem Mitglied unter Angabe des Grundes unverzüglich bekannt zu machen. Die Bekanntgabe erfolgt durch eingeschriebenen Brief.

Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.


nach oben

©2016 - Verband für kindgerechte Bildung e.V.